Overview of EU Supply Chain Responsibilities and Sustainability Reporting by Rudolf Miller

Slide Note
Embed
Share

Rudolf Miller, Director at T.V. NORD CERT GmbH in Switzerland, discusses the EU directive on corporate diligence in sustainability and the challenges faced by companies in ensuring compliance. The directive aims to improve corporate governance practices, reduce risks related to human rights and environmental impacts, and enhance accountability for negative consequences. Companies must integrate human rights and environmental obligations into their business strategies and conduct thorough due diligence to address potential adverse effects. The presentation highlights the importance of aligning business practices with sustainable principles and underlines the significance of the EU directive in promoting responsible corporate behavior.


Uploaded on Mar 27, 2024 | 6 Views


Download Presentation

Please find below an Image/Link to download the presentation.

The content on the website is provided AS IS for your information and personal use only. It may not be sold, licensed, or shared on other websites without obtaining consent from the author. Download presentation by click this link. If you encounter any issues during the download, it is possible that the publisher has removed the file from their server.

E N D

Presentation Transcript


  1. LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN UND NACHHALTIGKEITS-REPORTING Rudolf Miller T V NORD CERT BASEL

  2. Dipl. Ing. / LL.M. Rudolf Miller Direktor T V NORD CERT GmbH Niederlassung Schweiz Aeschenvorstadt 24 4051 Basel/Switzerland Tel.: +41 76 801 8841 E-Mail: rmiller@tuev-nord.ch 2 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  3. DIE EU-LIEFERKETTEN-RICHTLINIE Nach dem der deutsche Gesetzgeber das Lieferkettengesetz beschlossen hat, zieht die Europ ische Kommission nach. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie ber die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit verpflichtet Unternehmen, in ihrer gesamten Wertsch pfungskette eine Sorgfaltspr fung durchzuf hren. Dar ber hinaus sollen Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekte in die Gesch ftsstrategie einbezogen werden. Richtlinie gilt f r Unternehmen : 500 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 150 Mio. EUR weltweit oder 250 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 40 Mio. EUR weltweit bei besonders risikobehafteten Branchen darunter Textilbranche, Agrar- /Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau RICHTLINIE DES EUROP ISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ber die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur nderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

  4. RICHTLINIE DER EU BER DIE SORGFALTSPFLICHTEN VON UNTERNEHMEN IM HINBLICK AUF NACHHALTIGKEIT 1. Verbesserung der Corporate-Governance-Praktiken mit dem Ziel, Risikomanagement und Verfahren zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltauswirkungen, einschlie lich Risiken aus den Wertsch pfungsketten, besser in Unternehmensstrategien zu integrieren, 2. Vermeidung einer Fragmentierung der Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten im Binnenmarkt und Schaffung von Rechtssicherheit f r Unternehmen und Interessentr ger in Bezug auf das erwartete Verhalten und die Haftung 3. Erh hung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen f r negative Auswirkungen und Sicherstellung der Koh renz f r Unternehmen in Bezug auf die Verpflichtungen im Rahmen bestehender und vorgeschlagener EU Initiativen f r verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln 4. Verbesserung des Zugangs zu Abhilfema nahmen f r diejenigen, die von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt durch unternehmerisches Verhalten betroffen sind, 5. als horizontales Instrument, das sich auf Gesch ftsprozesse konzentriert und auch f r die Wertsch pfungskette gilt, wird diese Richtlinie andere geltende oder vorgeschlagene Ma nahmen erg nzen, die direkt auf bestimmte spezifische Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit oder auf bestimmte Branchen, meist innerhalb der Union, abzielen. 4 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  5. SORGFALTSPFLICHTEN NACH DER EU-RICHTLINIE Folgende Sorgfaltspflichten m ssen Unternehmen nach der EU-Lieferketten-RL erf llen: 1. die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zum festen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen, 2. eine menschenrechtliche und umweltbezogene Due Diligence durchf hren, 3. tats chliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt identifizieren, 4. solche negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt verhindern, beheben oder minimieren, 5. ein Beschwerdeverfahren einrichten, 6. eine regelm ige Evaluierung (alle 12 Monate oder bei neuen Risiken) ihrer eigenen T tigkeiten sowie ihrer Tochtergesellschaften und der Wertsch pfungsketten mit Blick auf negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt durchf hren, 7. die Wirksamkeit der Ma nahmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht berwachen; 8. auf ihrer Website eine j hrliche Stellungnahme zu den von der EU-Lieferketten-RL erfassten Themen ver ffentlichen, 9. sicherstellen, dass Gesch ftsmodell und Unternehmensstrategie mit dem Ziel der Bek mpfung des Klimawandels vereinbar sind. 5 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  6. ANWENDUNGSBEREICH LKSG DEUTSCHLAND Unternehmen mit Sitz im Inland ab 01.01.2023 3 000 Arbeitnehmer ab 01.01.2024 1 000 Arbeitnehmer einschlie lich: Leiharbeitnehmer - soweit l nger als 6 Monate besch ftigt im Inland besch ftigte Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften ins Ausland entsandte Mitarbeiter Zweigniederlassung im Inland ab 01.01.2023 3 000 Arbeitnehmer ab 01.01.2024 1 000 Arbeitnehmer einschlie lich: Leiharbeitnehmer - soweit l nger als 6 Monate besch ftigt Dabei ist die allgemein pr gende Personalst rke ma geblich. Zeitweilige Personalschwankungen sind nicht relevant. 6 Saskia Schnell 24.03.2022

  7. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG 3 I LkSG Unternehmen sind dazu verpflichtet in ihren Lieferketten die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. 7 Saskia Schnell 24.03.2022

  8. MENSCHENRECHTLICHE UND UMWELTBEZOGENEN RISIKEN Menschenrechtsrisiken Kinderarbeit: Mindestalter (ILO 138) Kinderarbeit: schlimmste Formen (ILO 182) Zwangsarbeit (ILO 29, ILO Protokoll 29, ILO 105, UN Zivilpakt (IPbpR)) Sklaverei Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften des Besch ftigungsortes Missachtung der Koalitionsfreiheit (ILO 87, ILO 98) Ungleichbehandlung (ILO 100, ILO 111) Vorenthaltens eines angemessen Lohns Herbeif hrung sch dlicher Umweltver nderungen Widerrechtliche Zwangsr umung Einsatz von exzessiver Gewalt durch Sicherheitskr fte Auffangrisiko (ILO 29, ILO 100, ILO 105, ILO 111, ILO 138, ILO 182, IPbpR, UN-Sozialpakt (IPwskR) Umweltbezogene Risiken Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten (Minamata- ) Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen (Minamata- ) Unsachgem e Behandlung von Quecksilberabf llen (Minamata- ) Produktion und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs- ) Unsachgem e Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von POP (POPs- ) Ausfuhr / Einfuhr gef hrlicher Abf lle (Basler- ) 8 Saskia Schnell 24.03.2022

  9. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG Angemessenes Risikomanagement ( 4) betriebsinterner Zust ndigkeit f r das Risikomanagement (Menschenrechtsbeauftragter) ( 4 III) regelm ige und anlassbezogene Risikoanalyse ( 5), interne Kommunikation an Entscheidungstr ger ( 5 III) Verabschiedung einer Grundsatzerkl rung ( 6 II) unverz gliche und angemessene Pr ventionsma nahmen ( 6 I, III, IV) unverz gliche und angemessene Abhilfema nahmen ( 7) Beschwerdeverfahren ( 8) Sorgfaltspflichten mittelbare Zulieferer ( 9) Wirksamkeitspr fung von Pr ventions-, Abhilfema nahmen und Beschwerdeverfahren ( 6 V, 7 IV, 8 V) Fortlaufende Dokumentationspflicht ( 10 I) j hrliche Berichtspflichten ( 10 II - IV) 9 Saskia Schnell 24.03.2022

  10. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG RISIKOANALYSE 5 LKSG Ermittlung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Gesch ftsbereich bei unmittelbaren Zulieferern regelm ig (mindestens einmal j hrlich) oder anlassbezogen (bei Ver nderung der Risikolage, d.h. neues Gesch ftsfeld Neuentwicklung von Produkten, neue Lieferanten, Ver nderung der branchen- oder landesbezogenen Risikolage, bei Kenntnis ber Risiken z.B. aus dem Beschwerdeverfahren etc. 10 Saskia Schnell 24.03.2022

  11. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG RISIKOANALYSE 5 LKSG Angemessene Gewichtung und Priorisierung (bspw. Risikowert) M gliche Kriterien: Herkunftsland Branche Art der T tigkeit des Unternehmens (personalintensiv, kapitalintensiv) Umsatz / Menge Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts Schwere des m glichen Schadens Verursachungsbeitrag N he zum Schaden Integrit t mit eigenen Unternehmenswerten (Lieferantenkodizes, ISO Zertifizierungen, etc.) 11 Saskia Schnell 24.03.2022

  12. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG GRUNDSATZERKLRUNG 6 II LKSG Inhalt: Menschenrechtsstrategie Beschreibung der Umsetzung der Sorgfaltspflichten Auf Basis der Risikoanalyse festgestellte und priorisierte Risiken Erwartungen an die eigenen Besch ftigten sowie Zulieferer in der Lieferkette auf Grundlage der Risikoanalyse 12 Saskia Schnell 24.03.2022

  13. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - PRVENTIONSMASSNAHMEN Eigener Gesch ftsbereich Umsetzung der Grundsatzerkl rung Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien Schulungen ber Erwartungen Risikobasierte interne Audits Unmittelbare Zulieferer Lieferantenauswahl auf Basis der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen Vertragliche Zusicherung der Erwartungen Schulungen ber die Erwartungen Lieferantenaudits 13 Saskia Schnell 24.03.2022

  14. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - ABHILFEMASSNAHMEN Eigener Gesch ftsbereich Im Inland: Die Abhilfema nahme muss zur Beendigung der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verletzung f hren Im Ausland: Muss in der Regel zur Beendigung der Verletzung f hren Unmittelbare Zulieferer Soweit eine Beendigung der Verletzung nicht m glich ist: Konzept zur Beendigung oder Minimierung: Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung eines Plans Zusammenschluss mit Brancheninitiativen zur Steigerung des Einflussverm gens Tempor res Aussetzen der Gesch ftsbeziehung Abbruch der Gesch ftsbeziehung ultimo ratio 14 Saskia Schnell 24.03.2022

  15. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - BESCHWERDEVERFAHREN Eigenes oder externes Beschwerdeverfahren Kriterien: ffentlich zug ngliche schriftliche Verfahrensordnung, (Definition der Abl ufe, zeitlicher Rahmen, einzelne Prozessschritte) betraute Person: unparteiisch, unabh ngig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ffentlich zug ngliche und verst ndliche Information ber zust ndige Personen und Erreichbarkeit f r einen barrierefreien Zugang Wahrung der Identit t des Hinweisgeber und Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung Verfahren: Best tigung des Hinweiseingangs Er rterung des Sachverhalts mit den Hinweisgebern Ggf. Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung einrichten 15 Saskia Schnell 24.03.2022

  16. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG MITTELBARE ZULIEFERER Beschwerdeverfahren entsprechend 8 I Aufgrund substantiierter Kenntnis: Risikoanalyse Anpassung des Risikomanagements Angemessene Pr ventionsma nahmen (Kontrollma nahmen, Unterst tzung bei der Umsetzung von Vorbeuge- oder Vermeidungsma nahmen, Steigerung des Einflussverm gens durch Beitritt in Vereinigungen) Verhinderung oder Beendigung der Verletzung nach 7 I oder Umsetzung eines Konzept zur Verhinderung Beendigung oder Minimierung ggf. Anpassung der Grundsatzerkl rung. 16 Saskia Schnell 24.03.2022

  17. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG WIRKSAMKEITSPRFUNG Die umgesetzten Pr ventions-, Abhilfema nahmen und Beschwerdeverfahren sind regelm ig (mindestens einmal j hrlich) oder anlassbezogen (ver nderter Risikolage) auf Wirksamkeit der Ma nahmen zu berpr fen 17 Saskia Schnell 24.03.2022

  18. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG DOKUMENTATIONS- BERICHTSPFLICHT Dokumentationspflicht: Fortlaufende Dokumentation ber die Erf llung der Sorgfaltspflichten Aufbewahrungsfrist 7 Jahre Berichtspflicht: J hrlicher Bericht ber die Erf llung der Sorgfaltspflichten Frist: 4 Monate nach Schluss des Gesch ftsjahres Frei zug ngliche Ver ffentlichung auf der Internetseite f r 7 Jahre Einreichung des Berichts in elektronischer Form an die BAFA Inhalt: Identifizierte Risiken oder plausible Darstellung, dass keine Risiken identifiziert wurden Wenn Risiken festgestellt wurden: Beschreibung der Ma nahmen zur Erf llung der Sorgfaltspflichten Beurteilung der Auswirkungen und Wirksamkeit der angewandten Ma nahmen sowie die Schlussfolgerungen daraus f r zuk nftige Ma nahmen. 18 Saskia Schnell 24.03.2022

  19. FOLGEN BEI SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNG - ORDNUNGSWIDRIGKEIT Nat rliche Personen (handelnd / vertretungsbefugt) Unternehmen Jahresumsatz > 400 Mio. Unternehmen Bu geldh chstsatz 100 Tsd. 100 Tsd. 100 Tsd. ( 24 II Nr. 3) ( 24 II Nr. 3) ( 24 II Nr. 3) Dokumentation nicht ordnungsgem aufbewahrt ( 10 I 2) X X X Bericht nicht richtig erstellt, rechtzeitig eingereicht oder ver ffenticht ( 10 II 1, 12) X X X Bu geldh chstsatz 500 Tsd. 5 Mio. 5 Mio. ( 24 II 1 Nr. 2) ( 24 II 1 Nr. 2, 24 II 2) ( 24 II 1 Nr. 2, 24 II 2) betriebsinterne Zust ndigkeit nicht festgelegt ( 4 III 1) X X X Risikoanalyse nicht / nicht rechtzeitig / vollst ndig ( 5 I 1, 9 III Nr. 1) X X X berpr fung Wirksamkeit nicht / nicht rechtzeitig ( 6 V 1, 7 IV 1, 8 V 1) X X X Aktualisierung der Ma nahmen nicht / nicht rechtzeitig ( 6 V 3, 7 IV 3, 8 V 2) X X X Zuwiderhandlung einer Anordnung ( 13 II, 15 2 Nr. 2) X X X Bu geldh chstsatz 800 Tsd. 8 Mio. 8 Mio. ( 24 II 1 Nr. 1) ( 24 II 1 Nr. 1, 24 II 2) ( 24 II 1 Nr. 1, 24 II 2) Pr vention nicht / nicht rechtzeitig ( 6 I) X X X Abhilfe nicht / nicht rechtzeitig ( 7 I 1) X X 2 % Jahresumsatz ( 24 III 1) Mangelndes Beschwerdeverfahren ( 8 I 1, 9 I) Abhilfekonzept (eigener Gesch ftsbereich, unmittelbare Zulieferer) nicht rechtzeitig erstellt, umgesetzt ( 7 II 1) Abhilfekonzept mittelbare Zulieferer nicht rechtzeitig erstellt, umgesetzt ( 9 III Nr. 3) X X X X X 2 % Jahresumsatz ( 24 III 1) X X X 19 Saskia Schnell 24.03.2022

  20. MINDERUNG DER HAFTUNGSFOLGEN Minderung der Bu gelder f r die Ordnungswidrigkeit durch Getroffene Vorkehrungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten Vor der Ordnungswidrigkeit Nach der Ordnungswidrigkeit Getroffene Ma nahmen hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit Compliance- Managementsystem (CMS) minimiert die Haftungsfolgen Zertifizierung des CMS als Nachweis f r ein wirksames Risikomanagement 20 Saskia Schnell 24.03.2022

  21. NACHHALTIGES LIEFERKETTENMANAGEMENT IN DER PRAXIS Arbeitsschritte zum Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements Darstellung der Lieferkette Risikoanalyse der Lieferkette Gap-Analyse und Ableitung von Handlungsfeldern Aufbau interner Strukturen und Prozesse Lieferantenmanagement Berichterstattung Schnittstellen zu den Anforderungen aus den Umwelt-, Qualit ts- und Arbeitsschutzmanagementsystemnormen (ISO 14001, ISO 9001, ISO 45001) 21 Saskia Schnell 24.03.2022

  22. 22 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  23. 23 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  24. 24 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  25. HERZLICHEN DANK FR IHRE AUFMERKSAMKEIT 25 Saskia Schnell 24.03.2022

Related


More Related Content