Overview of EU Supply Chain Responsibilities and Sustainability Reporting by Rudolf Miller

 
LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN UND
NACHHALTIGKEITS-REPORTING
 
Rudolf Miller
TÜV NORD CERT BASEL
 
Name des Vortragenden │ Abteilung │ Ort, tt.mm.jjjj
 
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TÜV NORD CERT GmbH
Niederlassung Schweiz
Aeschenvorstadt 24
4051 Basel/Switzerland
Tel.: +41 76 801 8841
E-Mail: 
rmiller@tuev-nord.ch
 
DIE EU-LIEFERKETTEN-RICHTLINIE
 
Nach dem der deutsche Gesetzgeber das Lieferkettengesetz beschlossen hat, zieht die Europäische Kommission nach.
Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit
verpflichtet Unternehmen, in ihrer gesamten Wertschöpfungskette eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen.
Darüber hinaus sollen Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekte in die Geschäftsstrategie einbezogen werden.
 
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie
(EU) 2019/1937
 
Richtlinie gilt für Unternehmen :
 
500 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 150 Mio. EUR weltweit
 
 
oder
 
250 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 40 Mio. EUR weltweit bei
besonders risikobehafteten Branchen darunter Textilbranche, Agrar-
/Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau
 
Name des Vortragenden │ Abteilung │ Ort, tt.mm.jjjj
 
4
 
1.
Verbesserung der Corporate-Governance-Praktiken mit dem Ziel, Risikomanagement und
Verfahren zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten und
Umweltauswirkungen, einschließlich Risiken aus den Wertschöpfungsketten, besser in
Unternehmensstrategien zu integrieren,
2.
Vermeidung einer Fragmentierung der Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten im Binnenmarkt
und Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen und Interessenträger in Bezug auf das
erwartete Verhalten und die Haftung
3.
Erhöhung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen für negative Auswirkungen und
Sicherstellung der Kohärenz für Unternehmen in Bezug auf die Verpflichtungen im Rahmen
bestehender und vorgeschlagener EU Initiativen für verantwortungsbewusstes unternehmerisches
Handeln
4.
Verbesserung des Zugangs zu Abhilfemaßnahmen für diejenigen, die von negativen Auswirkungen
auf die Menschenrechte und die Umwelt durch unternehmerisches Verhalten betroffen sind,
5.
als horizontales Instrument, das sich auf Geschäftsprozesse konzentriert und auch für die
Wertschöpfungskette gilt, wird diese Richtlinie andere geltende oder vorgeschlagene Maßnahmen
ergänzen, die direkt auf bestimmte spezifische Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit oder
auf bestimmte Branchen, meist innerhalb der Union, abzielen.
 
 
 
6.
500 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 150 Mio. EUR weltweit
7.
250 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 40 Mio. EUR weltweit bei besonders risikobehafteten
Branchen darunter Textilbranche, Agrar- /Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau
 
RICHTLINIE DER EU ÜBER DIE SORGFALTSPFLICHTEN VON UNTERNEHMEN IM
HINBLICK AUF NACHHALTIGKEIT
 
Name des Vortragenden │ Abteilung │ Ort, tt.mm.jjjj
 
5
 
Folgende Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen nach der EU-Lieferketten-RL erfüllen:
 
1.
die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zum festen Bestandteil ihrer
Unternehmenspolitik machen,
2.
eine menschenrechtliche und umweltbezogene Due Diligence durchführen,
3.
tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt identifizieren,
4.
solche negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt verhindern, beheben oder minimieren,
5.
ein Beschwerdeverfahren einrichten,
6.
eine regelmäßige Evaluierung (alle 12 Monate oder bei neuen Risiken) ihrer eigenen Tätigkeiten sowie
ihrer Tochtergesellschaften und der Wertschöpfungsketten mit Blick auf negative Auswirkungen auf
Menschenrechte und Umwelt durchführen,
7.
die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen
Sorgfaltspflicht überwachen;
8.
auf ihrer Website eine jährliche Stellungnahme zu den von der EU-Lieferketten-RL erfassten Themen
veröffentlichen,
9.
sicherstellen, dass Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie mit dem Ziel der Bekämpfung des
Klimawandels vereinbar sind.
 
SORGFALTSPFLICHTEN NACH DER EU-RICHTLINIE
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
6
 
Unternehmen mit Sitz im Inland
ab 01.01.2023 3´000 Arbeitnehmer
ab 01.01.2024 1´000 Arbeitnehmer
einschließlich:
Leiharbeitnehmer - soweit länger als 6 Monate
beschäftigt
im Inland beschäftigte Arbeitnehmer von
Tochtergesellschaften
ins Ausland entsandte Mitarbeiter
 
Zweigniederlassung im Inland
ab 01.01.2023 3´000 Arbeitnehmer
ab 01.01.2024 1´000 Arbeitnehmer
einschließlich:
Leiharbeitnehmer - soweit länger als 6 Monate
beschäftigt
 
 
ANWENDUNGSBEREICH LKSG DEUTSCHLAND
 
Dabei ist die allgemein prägende Personalstärke maßgeblich. Zeitweilige Personalschwankungen sind
nicht relevant.
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
7
 
§ 3 I LkSG
„Unternehmen sind dazu verpflichtet in ihren Lieferketten die menschenrechtlichen
und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit
dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder
sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder
umweltbezogener Pflichten zu beenden.“
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
8
 
Menschenrechtsrisiken
Kinderarbeit: Mindestalter (
ILO
 Ü138)
Kinderarbeit: schlimmste Formen (ILO Ü182)
Zwangsarbeit (ILO Ü29, ILO Protokoll Ü29, ILO Ü105,
UN Zivilpakt
 (IPbpR))
Sklaverei
Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften des
Beschäftigungsortes
Missachtung der Koalitionsfreiheit (ILO Ü87, ILO Ü98)
Ungleichbehandlung (ILO Ü100, ILO Ü111)
Vorenthaltens eines angemessen Lohns
Herbeiführung schädlicher Umweltveränderungen
Widerrechtliche Zwangsräumung
Einsatz von exzessiver Gewalt durch Sicherheitskräfte
Auffangrisiko (ILO Ü29, ILO Ü100, ILO Ü105, ILO Ü111,
ILO Ü138, ILO Ü182, IPbpR, 
UN-Sozialpakt
 (IPwskR)
 
Umweltbezogene Risiken
Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten
(
Minamata-Ü)
Verwendung von Quecksilber und
Quecksilberverbindungen (Minamata-Ü)
Unsachgemäße Behandlung von Quecksilberabfällen
(Minamata-Ü)
Produktion und Verwendung von persistenten
organischen Schadstoffen (
POPs-Ü
)
Unsachgemäße Handhabung, Sammlung, Lagerung und
Entsorgung von POP (POPs-Ü)
Ausfuhr / Einfuhr gefährlicher Abfälle (
Basler-Ü
)
 
 
MENSCHENRECHTLICHE UND UMWELTBEZOGENEN RISIKEN
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
9
 
Angemessenes Risikomanagement (§ 4)
betriebsinterner Zuständigkeit für das Risikomanagement (Menschenrechtsbeauftragter) (§ 4 III)
regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalyse (§ 5), interne Kommunikation an Entscheidungsträger
(§ 5 III)
Verabschiedung einer Grundsatzerklärung (§ 6 II)
unverzügliche und angemessene Präventionsmaßnahmen (§ 6 I, III, IV)
unverzügliche und angemessene Abhilfemaßnahmen (§ 7)
Beschwerdeverfahren (§ 8)
Sorgfaltspflichten mittelbare Zulieferer (§ 9)
Wirksamkeitsprüfung von Präventions-, Abhilfemaßnahmen und Beschwerdeverfahren (§§ 6 V, 7 IV, 8 V)
Fortlaufende Dokumentationspflicht (§ 10 I) jährliche Berichtspflichten (§ 10 II - IV)
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG – RISIKOANALYSE § 5 LKSG
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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10
 
Ermittlung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken
im eigenen Geschäftsbereich
bei unmittelbaren Zulieferern
regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder
anlassbezogen (bei Veränderung der Risikolage, d.h.
neues Geschäftsfeld
Neuentwicklung von Produkten,
neue Lieferanten,
Veränderung der branchen- oder landesbezogenen Risikolage,
bei Kenntnis über Risiken z.B. aus dem Beschwerdeverfahren
etc.
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG – RISIKOANALYSE § 5 LKSG
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
11
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Angemessene Gewichtung und Priorisierung (bspw. Risikowert)
Mögliche Kriterien:
Herkunftsland
Branche
Art der Tätigkeit des Unternehmens (personalintensiv, kapitalintensiv)
Umsatz / Menge
Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts
Schwere des möglichen Schadens
Verursachungsbeitrag
Nähe zum Schaden
Integrität mit eigenen Unternehmenswerten (Lieferantenkodizes, ISO Zertifizierungen, etc.)
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG – GRUNDSATZERKLÄRUNG § 6 II LKSG
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
12
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Inhalt:
Menschenrechtsstrategie
Beschreibung der Umsetzung der Sorgfaltspflichten
Auf Basis der Risikoanalyse festgestellte und priorisierte Risiken
Erwartungen an die eigenen Beschäftigten sowie Zulieferer in der Lieferkette auf Grundlage der
Risikoanalyse
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
13
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Eigener Geschäftsbereich
Umsetzung der Grundsatzerklärung
Entwicklung und Implementierung geeigneter
Beschaffungsstrategien
Schulungen über Erwartungen
Risikobasierte interne Audits
 
Unmittelbare Zulieferer
Lieferantenauswahl auf Basis der
menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen
Erwartungen
Vertragliche Zusicherung der Erwartungen
Schulungen über die Erwartungen
Lieferantenaudits
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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Eigener Geschäftsbereich
Im Inland:
Die Abhilfemaßnahme muss zur Beendigung der
menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verletzung
führen
Im Ausland:
Muss in der Regel zur Beendigung der Verletzung führen
 
Unmittelbare Zulieferer
Soweit eine Beendigung der Verletzung nicht möglich
ist:
Konzept zur Beendigung oder Minimierung:
Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung eines
Plans
Zusammenschluss mit Brancheninitiativen zur
Steigerung des Einflussvermögens
Temporäres Aussetzen der Geschäftsbeziehung
Abbruch der Geschäftsbeziehung ultimo ratio
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - ABHILFEMASSNAHMEN
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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Eigenes oder externes Beschwerdeverfahren
Kriterien:
öffentlich zugängliche schriftliche
Verfahrensordnung, (Definition der Abläufe,
zeitlicher Rahmen, einzelne Prozessschritte)
betraute Person: unparteiisch, unabhängig und
zur Verschwiegenheit verpflichtet
öffentlich zugängliche und verständliche
Information über zuständige Personen und
Erreichbarkeit für einen barrierefreien Zugang
Wahrung der Identität des Hinweisgeber und
Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung
 
 
Verfahren:
Bestätigung des Hinweiseingangs
Erörterung des Sachverhalts mit den
Hinweisgebern
Ggf. Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung
einrichten
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - BESCHWERDEVERFAHREN
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG – MITTELBARE ZULIEFERER
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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Beschwerdeverfahren entsprechend § 8 I
Aufgrund substantiierter Kenntnis:
Risikoanalyse
Anpassung des Risikomanagements
Angemessene Präventionsmaßnahmen (Kontrollmaßnahmen, Unterstützung bei der Umsetzung von
Vorbeuge- oder Vermeidungsmaßnahmen, Steigerung des Einflussvermögens durch Beitritt in
Vereinigungen)
Verhinderung oder Beendigung der Verletzung nach § 7 I oder Umsetzung eines Konzept zur
Verhinderung Beendigung oder Minimierung
ggf. Anpassung der Grundsatzerklärung.
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG – WIRKSAMKEITSPRÜFUNG
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
17
17
 
Die umgesetzten Präventions-, Abhilfemaßnahmen und Beschwerdeverfahren sind
regelmäßig (mindestens einmal jährlich) oder
anlassbezogen (veränderter Risikolage)
auf Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen
 
SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG –
DOKUMENTATIONS- BERICHTSPFLICHT
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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Dokumentationspflicht:
Fortlaufende Dokumentation über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Aufbewahrungsfrist 7 Jahre
Berichtspflicht:
Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Frist: 4 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres
Frei zugängliche Veröffentlichung auf der Internetseite für 7 Jahre
Einreichung des Berichts in elektronischer Form an die BAFA
Inhalt:
Identifizierte Risiken oder plausible Darstellung, dass keine Risiken identifiziert wurden
Wenn Risiken festgestellt wurden:
Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Beurteilung der Auswirkungen und Wirksamkeit der angewandten Maßnahmen sowie die
Schlussfolgerungen daraus für zukünftige Maßnahmen.
 
FOLGEN BEI SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNG - ORDNUNGSWIDRIGKEIT
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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MINDERUNG DER HAFTUNGSFOLGEN
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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Minderung der Bußgelder für die Ordnungswidrigkeit durch
Getroffene Vorkehrungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten
Vor der Ordnungswidrigkeit
Nach der Ordnungswidrigkeit
Getroffene Maßnahmen hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit
 
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Zertifizierung des CMS als Nachweis für ein wirksames Risikomanagement
 
 
 
 
NACHHALTIGES LIEFERKETTENMANAGEMENT IN DER PRAXIS
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
 
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Arbeitsschritte zum Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements
Darstellung der Lieferkette
Risikoanalyse der Lieferkette
Gap-Analyse und Ableitung von Handlungsfeldern
Aufbau interner Strukturen und Prozesse
Lieferantenmanagement
Berichterstattung
Schnittstellen zu den Anforderungen aus den Umwelt-, Qualitäts- und
Arbeitsschutzmanagementsystemnormen (ISO 14001, ISO 9001, ISO 45001)
 
Name des Vortragenden │ Abteilung │ Ort, tt.mm.jjjj
 
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Name des Vortragenden │ Abteilung │ Ort, tt.mm.jjjj
 
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Name des Vortragenden │ Abteilung │ Ort, tt.mm.jjjj
 
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HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
 
Saskia Schnell │ 24.03.2022
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Rudolf Miller, Director at T.V. NORD CERT GmbH in Switzerland, discusses the EU directive on corporate diligence in sustainability and the challenges faced by companies in ensuring compliance. The directive aims to improve corporate governance practices, reduce risks related to human rights and environmental impacts, and enhance accountability for negative consequences. Companies must integrate human rights and environmental obligations into their business strategies and conduct thorough due diligence to address potential adverse effects. The presentation highlights the importance of aligning business practices with sustainable principles and underlines the significance of the EU directive in promoting responsible corporate behavior.


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Presentation Transcript


  1. LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTEN UND NACHHALTIGKEITS-REPORTING Rudolf Miller T V NORD CERT BASEL

  2. Dipl. Ing. / LL.M. Rudolf Miller Direktor T V NORD CERT GmbH Niederlassung Schweiz Aeschenvorstadt 24 4051 Basel/Switzerland Tel.: +41 76 801 8841 E-Mail: rmiller@tuev-nord.ch 2 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  3. DIE EU-LIEFERKETTEN-RICHTLINIE Nach dem der deutsche Gesetzgeber das Lieferkettengesetz beschlossen hat, zieht die Europ ische Kommission nach. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie ber die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit verpflichtet Unternehmen, in ihrer gesamten Wertsch pfungskette eine Sorgfaltspr fung durchzuf hren. Dar ber hinaus sollen Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsaspekte in die Gesch ftsstrategie einbezogen werden. Richtlinie gilt f r Unternehmen : 500 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 150 Mio. EUR weltweit oder 250 Arbeitnehmer und Nettoumsatz von 40 Mio. EUR weltweit bei besonders risikobehafteten Branchen darunter Textilbranche, Agrar- /Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau RICHTLINIE DES EUROP ISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES ber die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur nderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

  4. RICHTLINIE DER EU BER DIE SORGFALTSPFLICHTEN VON UNTERNEHMEN IM HINBLICK AUF NACHHALTIGKEIT 1. Verbesserung der Corporate-Governance-Praktiken mit dem Ziel, Risikomanagement und Verfahren zur Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltauswirkungen, einschlie lich Risiken aus den Wertsch pfungsketten, besser in Unternehmensstrategien zu integrieren, 2. Vermeidung einer Fragmentierung der Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten im Binnenmarkt und Schaffung von Rechtssicherheit f r Unternehmen und Interessentr ger in Bezug auf das erwartete Verhalten und die Haftung 3. Erh hung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen f r negative Auswirkungen und Sicherstellung der Koh renz f r Unternehmen in Bezug auf die Verpflichtungen im Rahmen bestehender und vorgeschlagener EU Initiativen f r verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln 4. Verbesserung des Zugangs zu Abhilfema nahmen f r diejenigen, die von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt durch unternehmerisches Verhalten betroffen sind, 5. als horizontales Instrument, das sich auf Gesch ftsprozesse konzentriert und auch f r die Wertsch pfungskette gilt, wird diese Richtlinie andere geltende oder vorgeschlagene Ma nahmen erg nzen, die direkt auf bestimmte spezifische Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit oder auf bestimmte Branchen, meist innerhalb der Union, abzielen. 4 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  5. SORGFALTSPFLICHTEN NACH DER EU-RICHTLINIE Folgende Sorgfaltspflichten m ssen Unternehmen nach der EU-Lieferketten-RL erf llen: 1. die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zum festen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen, 2. eine menschenrechtliche und umweltbezogene Due Diligence durchf hren, 3. tats chliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt identifizieren, 4. solche negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt verhindern, beheben oder minimieren, 5. ein Beschwerdeverfahren einrichten, 6. eine regelm ige Evaluierung (alle 12 Monate oder bei neuen Risiken) ihrer eigenen T tigkeiten sowie ihrer Tochtergesellschaften und der Wertsch pfungsketten mit Blick auf negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt durchf hren, 7. die Wirksamkeit der Ma nahmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht berwachen; 8. auf ihrer Website eine j hrliche Stellungnahme zu den von der EU-Lieferketten-RL erfassten Themen ver ffentlichen, 9. sicherstellen, dass Gesch ftsmodell und Unternehmensstrategie mit dem Ziel der Bek mpfung des Klimawandels vereinbar sind. 5 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  6. ANWENDUNGSBEREICH LKSG DEUTSCHLAND Unternehmen mit Sitz im Inland ab 01.01.2023 3 000 Arbeitnehmer ab 01.01.2024 1 000 Arbeitnehmer einschlie lich: Leiharbeitnehmer - soweit l nger als 6 Monate besch ftigt im Inland besch ftigte Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften ins Ausland entsandte Mitarbeiter Zweigniederlassung im Inland ab 01.01.2023 3 000 Arbeitnehmer ab 01.01.2024 1 000 Arbeitnehmer einschlie lich: Leiharbeitnehmer - soweit l nger als 6 Monate besch ftigt Dabei ist die allgemein pr gende Personalst rke ma geblich. Zeitweilige Personalschwankungen sind nicht relevant. 6 Saskia Schnell 24.03.2022

  7. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG 3 I LkSG Unternehmen sind dazu verpflichtet in ihren Lieferketten die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. 7 Saskia Schnell 24.03.2022

  8. MENSCHENRECHTLICHE UND UMWELTBEZOGENEN RISIKEN Menschenrechtsrisiken Kinderarbeit: Mindestalter (ILO 138) Kinderarbeit: schlimmste Formen (ILO 182) Zwangsarbeit (ILO 29, ILO Protokoll 29, ILO 105, UN Zivilpakt (IPbpR)) Sklaverei Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften des Besch ftigungsortes Missachtung der Koalitionsfreiheit (ILO 87, ILO 98) Ungleichbehandlung (ILO 100, ILO 111) Vorenthaltens eines angemessen Lohns Herbeif hrung sch dlicher Umweltver nderungen Widerrechtliche Zwangsr umung Einsatz von exzessiver Gewalt durch Sicherheitskr fte Auffangrisiko (ILO 29, ILO 100, ILO 105, ILO 111, ILO 138, ILO 182, IPbpR, UN-Sozialpakt (IPwskR) Umweltbezogene Risiken Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten (Minamata- ) Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen (Minamata- ) Unsachgem e Behandlung von Quecksilberabf llen (Minamata- ) Produktion und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs- ) Unsachgem e Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von POP (POPs- ) Ausfuhr / Einfuhr gef hrlicher Abf lle (Basler- ) 8 Saskia Schnell 24.03.2022

  9. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG Angemessenes Risikomanagement ( 4) betriebsinterner Zust ndigkeit f r das Risikomanagement (Menschenrechtsbeauftragter) ( 4 III) regelm ige und anlassbezogene Risikoanalyse ( 5), interne Kommunikation an Entscheidungstr ger ( 5 III) Verabschiedung einer Grundsatzerkl rung ( 6 II) unverz gliche und angemessene Pr ventionsma nahmen ( 6 I, III, IV) unverz gliche und angemessene Abhilfema nahmen ( 7) Beschwerdeverfahren ( 8) Sorgfaltspflichten mittelbare Zulieferer ( 9) Wirksamkeitspr fung von Pr ventions-, Abhilfema nahmen und Beschwerdeverfahren ( 6 V, 7 IV, 8 V) Fortlaufende Dokumentationspflicht ( 10 I) j hrliche Berichtspflichten ( 10 II - IV) 9 Saskia Schnell 24.03.2022

  10. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG RISIKOANALYSE 5 LKSG Ermittlung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Gesch ftsbereich bei unmittelbaren Zulieferern regelm ig (mindestens einmal j hrlich) oder anlassbezogen (bei Ver nderung der Risikolage, d.h. neues Gesch ftsfeld Neuentwicklung von Produkten, neue Lieferanten, Ver nderung der branchen- oder landesbezogenen Risikolage, bei Kenntnis ber Risiken z.B. aus dem Beschwerdeverfahren etc. 10 Saskia Schnell 24.03.2022

  11. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG RISIKOANALYSE 5 LKSG Angemessene Gewichtung und Priorisierung (bspw. Risikowert) M gliche Kriterien: Herkunftsland Branche Art der T tigkeit des Unternehmens (personalintensiv, kapitalintensiv) Umsatz / Menge Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts Schwere des m glichen Schadens Verursachungsbeitrag N he zum Schaden Integrit t mit eigenen Unternehmenswerten (Lieferantenkodizes, ISO Zertifizierungen, etc.) 11 Saskia Schnell 24.03.2022

  12. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG GRUNDSATZERKLRUNG 6 II LKSG Inhalt: Menschenrechtsstrategie Beschreibung der Umsetzung der Sorgfaltspflichten Auf Basis der Risikoanalyse festgestellte und priorisierte Risiken Erwartungen an die eigenen Besch ftigten sowie Zulieferer in der Lieferkette auf Grundlage der Risikoanalyse 12 Saskia Schnell 24.03.2022

  13. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - PRVENTIONSMASSNAHMEN Eigener Gesch ftsbereich Umsetzung der Grundsatzerkl rung Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien Schulungen ber Erwartungen Risikobasierte interne Audits Unmittelbare Zulieferer Lieferantenauswahl auf Basis der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen Vertragliche Zusicherung der Erwartungen Schulungen ber die Erwartungen Lieferantenaudits 13 Saskia Schnell 24.03.2022

  14. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - ABHILFEMASSNAHMEN Eigener Gesch ftsbereich Im Inland: Die Abhilfema nahme muss zur Beendigung der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verletzung f hren Im Ausland: Muss in der Regel zur Beendigung der Verletzung f hren Unmittelbare Zulieferer Soweit eine Beendigung der Verletzung nicht m glich ist: Konzept zur Beendigung oder Minimierung: Gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung eines Plans Zusammenschluss mit Brancheninitiativen zur Steigerung des Einflussverm gens Tempor res Aussetzen der Gesch ftsbeziehung Abbruch der Gesch ftsbeziehung ultimo ratio 14 Saskia Schnell 24.03.2022

  15. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG - BESCHWERDEVERFAHREN Eigenes oder externes Beschwerdeverfahren Kriterien: ffentlich zug ngliche schriftliche Verfahrensordnung, (Definition der Abl ufe, zeitlicher Rahmen, einzelne Prozessschritte) betraute Person: unparteiisch, unabh ngig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ffentlich zug ngliche und verst ndliche Information ber zust ndige Personen und Erreichbarkeit f r einen barrierefreien Zugang Wahrung der Identit t des Hinweisgeber und Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung Verfahren: Best tigung des Hinweiseingangs Er rterung des Sachverhalts mit den Hinweisgebern Ggf. Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung einrichten 15 Saskia Schnell 24.03.2022

  16. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG MITTELBARE ZULIEFERER Beschwerdeverfahren entsprechend 8 I Aufgrund substantiierter Kenntnis: Risikoanalyse Anpassung des Risikomanagements Angemessene Pr ventionsma nahmen (Kontrollma nahmen, Unterst tzung bei der Umsetzung von Vorbeuge- oder Vermeidungsma nahmen, Steigerung des Einflussverm gens durch Beitritt in Vereinigungen) Verhinderung oder Beendigung der Verletzung nach 7 I oder Umsetzung eines Konzept zur Verhinderung Beendigung oder Minimierung ggf. Anpassung der Grundsatzerkl rung. 16 Saskia Schnell 24.03.2022

  17. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG WIRKSAMKEITSPRFUNG Die umgesetzten Pr ventions-, Abhilfema nahmen und Beschwerdeverfahren sind regelm ig (mindestens einmal j hrlich) oder anlassbezogen (ver nderter Risikolage) auf Wirksamkeit der Ma nahmen zu berpr fen 17 Saskia Schnell 24.03.2022

  18. SORGFALTSPFLICHTEN DES LKSG DOKUMENTATIONS- BERICHTSPFLICHT Dokumentationspflicht: Fortlaufende Dokumentation ber die Erf llung der Sorgfaltspflichten Aufbewahrungsfrist 7 Jahre Berichtspflicht: J hrlicher Bericht ber die Erf llung der Sorgfaltspflichten Frist: 4 Monate nach Schluss des Gesch ftsjahres Frei zug ngliche Ver ffentlichung auf der Internetseite f r 7 Jahre Einreichung des Berichts in elektronischer Form an die BAFA Inhalt: Identifizierte Risiken oder plausible Darstellung, dass keine Risiken identifiziert wurden Wenn Risiken festgestellt wurden: Beschreibung der Ma nahmen zur Erf llung der Sorgfaltspflichten Beurteilung der Auswirkungen und Wirksamkeit der angewandten Ma nahmen sowie die Schlussfolgerungen daraus f r zuk nftige Ma nahmen. 18 Saskia Schnell 24.03.2022

  19. FOLGEN BEI SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNG - ORDNUNGSWIDRIGKEIT Nat rliche Personen (handelnd / vertretungsbefugt) Unternehmen Jahresumsatz > 400 Mio. Unternehmen Bu geldh chstsatz 100 Tsd. 100 Tsd. 100 Tsd. ( 24 II Nr. 3) ( 24 II Nr. 3) ( 24 II Nr. 3) Dokumentation nicht ordnungsgem aufbewahrt ( 10 I 2) X X X Bericht nicht richtig erstellt, rechtzeitig eingereicht oder ver ffenticht ( 10 II 1, 12) X X X Bu geldh chstsatz 500 Tsd. 5 Mio. 5 Mio. ( 24 II 1 Nr. 2) ( 24 II 1 Nr. 2, 24 II 2) ( 24 II 1 Nr. 2, 24 II 2) betriebsinterne Zust ndigkeit nicht festgelegt ( 4 III 1) X X X Risikoanalyse nicht / nicht rechtzeitig / vollst ndig ( 5 I 1, 9 III Nr. 1) X X X berpr fung Wirksamkeit nicht / nicht rechtzeitig ( 6 V 1, 7 IV 1, 8 V 1) X X X Aktualisierung der Ma nahmen nicht / nicht rechtzeitig ( 6 V 3, 7 IV 3, 8 V 2) X X X Zuwiderhandlung einer Anordnung ( 13 II, 15 2 Nr. 2) X X X Bu geldh chstsatz 800 Tsd. 8 Mio. 8 Mio. ( 24 II 1 Nr. 1) ( 24 II 1 Nr. 1, 24 II 2) ( 24 II 1 Nr. 1, 24 II 2) Pr vention nicht / nicht rechtzeitig ( 6 I) X X X Abhilfe nicht / nicht rechtzeitig ( 7 I 1) X X 2 % Jahresumsatz ( 24 III 1) Mangelndes Beschwerdeverfahren ( 8 I 1, 9 I) Abhilfekonzept (eigener Gesch ftsbereich, unmittelbare Zulieferer) nicht rechtzeitig erstellt, umgesetzt ( 7 II 1) Abhilfekonzept mittelbare Zulieferer nicht rechtzeitig erstellt, umgesetzt ( 9 III Nr. 3) X X X X X 2 % Jahresumsatz ( 24 III 1) X X X 19 Saskia Schnell 24.03.2022

  20. MINDERUNG DER HAFTUNGSFOLGEN Minderung der Bu gelder f r die Ordnungswidrigkeit durch Getroffene Vorkehrungen zur Verhinderung und Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten Vor der Ordnungswidrigkeit Nach der Ordnungswidrigkeit Getroffene Ma nahmen hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit Compliance- Managementsystem (CMS) minimiert die Haftungsfolgen Zertifizierung des CMS als Nachweis f r ein wirksames Risikomanagement 20 Saskia Schnell 24.03.2022

  21. NACHHALTIGES LIEFERKETTENMANAGEMENT IN DER PRAXIS Arbeitsschritte zum Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements Darstellung der Lieferkette Risikoanalyse der Lieferkette Gap-Analyse und Ableitung von Handlungsfeldern Aufbau interner Strukturen und Prozesse Lieferantenmanagement Berichterstattung Schnittstellen zu den Anforderungen aus den Umwelt-, Qualit ts- und Arbeitsschutzmanagementsystemnormen (ISO 14001, ISO 9001, ISO 45001) 21 Saskia Schnell 24.03.2022

  22. 22 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  23. 23 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  24. 24 Name des Vortragenden Abteilung Ort, tt.mm.jjjj

  25. HERZLICHEN DANK FR IHRE AUFMERKSAMKEIT 25 Saskia Schnell 24.03.2022

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